Lieferkettengesetz, was ist das eigentlich
& wen betrifft das?

"Das ist ein großer Erfolg für den Einsatz zugunsten der Menschenrechte." 

- Pirmin Spiegel (Hauptgeschäftsführer Misereor)

Textilien, welche wir an unserem Körper tragen, Produkte, welche wir tagtäglich benutzen und der Kaffee, welchen wir trinken. Vielen Menschen ist hierbei gar nicht bewusst, dass einige dieser Produkte aus Zwangs- oder Kinderarbeit stammt. Doch wie kann man überprüfen oder sicherstellen, dass die Herkunft ebendieser Produkte aus einer überprüften Produktion mit angemessenen Arbeitsbedingungen stammt. Hier soll das Lieferkettengesetz greifen. Dieses tritt im Januar 2023 in Deutschland in Kraft gesetzt. Aber wen betrifft es, welche Auswirkungen hat es und was bedeutet dies für den Arbeitsmarkt und das Leben der Menschen aus Produktionsländern?


Hintergrund des Gesetzes

Weltweit befinden sich 160 Millionen Kinder in Kinderarbeit. 10 Prozent der Kinderarbeit in Afrika und 25 Prozent in Südostasien und Lateinamerika findet in der Exportproduktion statt. Doch nicht nur Kinder erleiden menschenrechtsverletzende Zustände am Arbeitsplatz. Insgesamt befinden sich 25 Millionen Menschen auf der Welt in Zwangsarbeit, so das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Das Lieferkettengesetz wird in Kraft gesetzt, um genau diesem Menschen mit Menschengerechter Arbeit zu schützen (mit dem Ziel die Menschenrechte der Arbeiter*innen zu schützen).
Durch das Gesetz sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet, eine Lieferkette frei von Kinder- oder Zwangsarbeit vorzuweisen.
 
Dies gilt ab 2023, jedoch vorerst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen. Ab 2024 auch für Betriebe mit einer Größe von mehr als 1.000 Mitarbeitern.
 

Welche Branchen sind davon betroffen?

Das Gesetz wird alle Branchen betreffen, jedoch besonders die der Textil-, Elektronik-, Lebensmittel- und Automobil-Verarbeitung. Aber auch Chemie, Metall und Bergbau Unternehmen werden ihre Lieferkette genauestens untersuchen müssen.


Überprüfung der Einhaltung

Eine etablierte Behörde wird mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Gesetz durch die Unternehmensberichte überprüfen und geht eingereichten Beschwerden nach. Werden hierbei Versäumnisse oder Verstöße festgestellt, können Bußgelder anfallen.

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird eine etablierte Behörde das Gesetz durch Unternehmensberichte prüfen. Auch eingereichten Beschwerden wird nachgegangen. Werden hierbei Versäumnisse oder Verstöße festgestellt, können Bußgelder anfallen.

Mögliche Bußgelder

  • Kosten von 100.000 - 800.000 € für das Unternehmen

  • 2% des Jahresumsatzes des Unternehmens

  • Zwangsgeld bis zu 50.000 €


Wie die Werbemittelagentur Hagemann ihre Lieferkette prüft

Die Werbemittelagentur Hagemann überprüft und kontrolliert ihre Lieferkette seit 2020 und lässt sich diese zertifizieren.

Zusammen mit der Firma IntegrityNext, mit Sitz in München, hat die Werbemittelagentur Hagemann ihre Lieferantenpartner explizit befragt und ausgewertet, sodass Kunden transparente Informationen gewährleistet werden können.

IntegrityNext ermöglicht es Unternehmen, 100% ihrer Lieferantenpartner hinsichtlich Nachhaltigkeit und Compliance zu überwachen und damit gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, Risiken zu minimieren und die Einhaltung von Mindeststandards in ihren Lieferketten zu fördern. Somit ist es der Werbeartikel-Agentur bereits gelungen, die erste Basis für eine transparente Lieferkette zu schaffen. Schon weit vor der Verabschiedung des 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz, kann das Unternehmen die Standrads des Gesetzes erfüllen.

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